Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungs- und Konzertbesucher

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erklärt sich der Eintrittskarteninhaber mit den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters
Lukas Gerber Musiktheaterproduktionen einverstanden:

  1. Die Erstattung oder der Umtausch von Eintrittskarten ist gesetzlich nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber im Sinne des §312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB den Veranstalter schützen möchte, da dieser das Planungsrisiko einer Veranstaltung trägt.
  2. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Ab 14 Jahre dürfen Jugendliche Veranstaltungen bis 22 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, ab 16 Jahre ist dies bis 24 Uhr zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Einlass bzw. Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren, wenn diese keine Ausweispapiere oder sonstige Dokumente vorlegen können, an Hand derer das Alter der Person eindeutig verifiziert werden kann.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. 
  4. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Den Besuchern der Veranstaltung wird geraten, vorsorglich eigenverantwortlich Maßnahmen zu treffen und entsprechende Hilfsmittel zur Veranstaltung mitzunehmen, um mögliche Hör- und Gesundheitsschäden durch Lautstärke zu vermeiden.
  5. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Ausgenommen sind insbesondere die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  6. Das Mitbringen von Getränken, Dosen, Glasbehältern, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen gefährlichen oder als Wurfgeschosse geeignete Gegenstände, wie Flaschen, Stöcke, Messer, Waffen und anderen Gegenständen, die für die Sicherheit der Konzertbesucher eine Gefahr darstellen, sowie Tieren, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  7. Der Einlass zu Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart.
  8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Eintrittspreises) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  9. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, wenn der Karteninhaber keine besonderen Gründe nennen kann, die die Notwendigkeit des Verlassens des Veranstaltungsgeländes nachvollziehbar darlegen.
  10. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  11. Eine Rücknahme der Eintrittskarte gegen Erstattung des Eintrittspreises ist nur bei Ausfall oder Absage der Veranstaltung innerhalb 14 Tagen nach dem ursprünglichen Konzerttermin bei der Vorverkaufsstelle möglich, bei der die Eintrittskarte erworben wurde. Spesen wie Hotel, Reisekosten, Verpflegung, Versand-/ oder Ticketgebühren können nicht zurückerstattet werden.
  12. An der Abendkasse kann nur mit Bargeld bezahlt werden.
  13. Der Eintritt für amtlich ausgewiesene Begleitpersonen von Schwerbehinderten ist frei; es bedarf jedoch einer kostenlosen Eintrittskarte.
  14. Der Veranstalter behält sich vor, dem Karteninhaber aus produktionsbedingten Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.
  15. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei Abbruch einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wie z.B.: schlechter Witterung, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Eine Rückgabe der Eintrittskarte ist nur bei einer Terminverlegung möglich. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises jedoch nur bis zum ursprünglichen Konzerttermin. Danach werden keine Karten mehr zurückgenommen. Die Rücknahme erfolgt nur bei der Vorverkaufsstelle bei der die Karte erworben wurde.
  17. Die Absage / Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Homepage und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, die Homepages der Kartenverkaufsstelle und auf telefonische Anfrage bekannt gegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch (Anreise pp.) wird dringend Einsicht in die Homepages oder telefonische Anfrage beim Veranstalter am Tage der Veranstaltung empfohlen, da im Falle einer Veranstaltungsabsage keinerlei Ansprüche auf Reisekostenerstattung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden können.
  18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus produktionstechnischen Gründen ohne vorherige Ankündigung das Programm oder die Besetzung kurzfristig zu ändern.
  19. Karteninhaber können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann der Veranstalter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet. Am Veranstaltungsort wird neben den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die für den Veranstaltungsort geltende Hausordnung angewandt. Die Besucher der Veranstaltung haben sich über den Inhalt der Hausordnung zur unterrichten. 
  20. Beim Parken eines KFZ sind den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Es wird empfohlen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
  21. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein KFZ auf eigene Gefahr.
  22. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für im Rahmen der Veranstaltung verlorengegangene und/oder gestohlene Gegenstände.
  23. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs ist generell untersagt. Freikarten sind generell unverkäuflich!
  24. Der Inhaber der Eintrittskarte willigt ohne Vergütung durch den Veranstalter darin ein, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Inhabers zu vervielfältigen, zu erstellen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt räumlich und zeitlich unbeschränkt.
  25. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen von:
Lukas Gerber Musiktheaterproduktionen, Beethovenstraße 4, 66649 Oberthal.

Stand: 20.11.2022